Bürgergeld Regelbedarf 2023 - wie viel Regelbedarf steht mir zu?
Jede leistungsberechtigte Person erhält den Regelbedarf. Dieser stellt den grundlegenden Bedarf einer Person dar. Der genaue Betrag variiert: Der Regelbedarf beträgt für 2019
502 € für eine allein stehende oder allein erziehende Person
451 € für Partner, wenn beide volljährig sind
402 € für erwachsene leistungsberechtigte Personen, die im Haushalt einer anderen Person leben (zum Beispiel erwachsene Kinder, die im Elternhaus leben)
Bürgergeld Regelbedarf - welche Auswirkungen hat dieser noch?
Der Regelbedarf ist auch für andere Bereiche im Rahmen von Bürgergeld Leistungen von Bedeutung. Beispielsweise beträgt ein Mehrbedarf oft einen Prozentsatz des Regelbedarfs. Auch Sanktionen stellen eine prozentuale Minderung des Regelbedarfes dar – zum Beispiel 10%, 30% bzw. 100%. Auch die Rückzahlungsansprüche aus Darlehen (§ 42a SGB II) nehmen Bezug auf den Regelbedarf. Darlehen werden in einer Höhe von 5% des Regelbedarfs monatlich zurückgezahlt (früher 10%).
Wie setzt sich der Regelbedarf zusammen?
Der Regelbedarf beinhaltet einzelne Beträge, die für regelmäßige Ausgaben zur Deckung des Lebensbedarfs vorgesehen sind. Die aktuelle Zusammensetzung des Regelbedarfs ist in folgender Grafik dargestellt: